Vorbemerkung
Als Anbieter von Hostingdiensten gilt für Darkmatter IT (Einzelunternehmen), Marke „MAM-JAHN“, die Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte. Diese Seite beschreibt, wie Behörden und Nutzer uns auf terroristische Inhalte hinweisen können und wie wir damit umgehen.
Kontaktstelle für Entfernungsanordnungen
(1) Entfernungsanordnungen der zuständigen Behörden und Anfragen dazu richten Sie bitte an support@mam-jahn.de (Betreff: „TCO Entfernungsanordnung“). Die Kommunikation ist auf Deutsch und Englisch möglich.
(2) Wir entfernen terroristische Inhalte, auf die sich eine Entfernungsanordnung bezieht, oder sperren den Zugang dazu in allen Mitgliedstaaten unverzüglich, spätestens innerhalb einer Stunde nach Eingang der Anordnung. Wir bestätigen der Behörde die Ausführung.
(3) Diese Kontaktstelle ist für Anordnungen und Hinweise zu terroristischen Inhalten vorgesehen. Allgemeine Anfragen richten Sie bitte an den Support (support@mam-jahn.de).
Hinweise von Nutzern
(1) Wenn Sie auf einem bei uns gehosteten Dienst terroristische Inhalte entdecken, melden Sie das bitte an support@mam-jahn.de (Betreff: „TCO Hinweis“). Nennen Sie die genaue Fundstelle (URL oder IP-Adresse) und, wenn möglich, eine kurze Begründung. Anonym melden können Sie ebenfalls; mit Ihren Kontaktdaten können wir Rückfragen stellen.
(2) Wir prüfen den Hinweis unverzüglich. Bestätigt er sich, entfernen oder sperren wir die Inhalte, auch ohne Entfernungsanordnung.
(3) Verfahren und Rechtsbehelfe bei Meldungen nach dem Digital Services Act beschreibt die Seite https://mam-jahn.de/dsa/.
Was als terroristischer Inhalt gilt
Terroristische Inhalte sind nach der Verordnung insbesondere Material, das zur Begehung terroristischer Straftaten aufruft oder dazu auffordert, anleitet oder dazu ausbildet (etwa Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoffen oder Waffen für solche Taten), zur Beteiligung an Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung auffordert oder Straftaten dieser Art verherrlicht. Die maßgebliche Definition steht in Art. 2 der Verordnung (EU) 2021/784.
Maßnahmen und Information der Inhalteanbieter
(1) Wir können terroristische Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren, das Kundenkonto sperren und den Vertrag fristlos kündigen (§ 7 der AGB).
(2) Den Inhalteanbieter, also unseren Kunden, dessen Inhalte entfernt oder gesperrt wurden, informieren wir über die Entfernung oder Sperrung und ihren Grund und weisen auf seine Rechtsbehelfe hin, soweit das nicht die Behörde wegen laufender Ermittlungen untersagt hat.
(3) Wer von einer Entfernung oder Sperrung betroffen ist, kann bei uns Beschwerde einlegen und die Wiederherstellung verlangen (support@mam-jahn.de, Betreff: „TCO Beschwerde“). Wir prüfen die Beschwerde und teilen das Ergebnis mit. Gegen eine behördliche Entfernungsanordnung stehen dem Inhalteanbieter die Rechtsbehelfe nach dem Recht des anordnenden Mitgliedstaats offen.